Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Heiko Hellmann|Lichtpart Fotografie Weimar
1. Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von Heiko Hellmann (im folgenden Auftragnehmerin genannt) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
1.2 Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung durch den Kunden bzw. bei Vertragsabschluss mit dem Kunden (folgend Auftraggeber genannt).
1.3 Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Angabe für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Auftragnehmerin.
1.4 Sollten Leistungen Dritter herangezogen werden, gelten für den Auftragsbestandteil deren AGB. Bei Änderung der AGB werden die neuen AGB dem Auftraggeber beim nächsten Auftrag mitgeteilt.
2. Gegenstand
2.1 Gegenstand des Vertrages sind Fotografien im Sinne des Kunsturhebergesetzes (KunstUrhG).
2.2 Als Fotografien im Sinne dieser AGB sind alle von dem Auftragnehmer hergestellten Aufnahmen zu verstehen, unerheblich in welcher technischen Form oder Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.
(z.B. Negative, ausgedruckte Papierbilder, digitale Bilder auf CD/DVD, Videos etc.)
3. Urheberrechtliche Bestimmungen
3.1 Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte stehen der Auftragnehmerin zu.
3.2 Grundsätzlich wird das einfache Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch am Bildmaterial übertragen. Erweiterte Nutzungsrechte für den Verkauf oder die Verbreitung z.B. in Print- oder Onlinemedien, werden gesondert – je nach Nutzungsart – vertraglich geregelt und berechnet.
Andere Vereinbarungen wie Verzicht der Urheberrechte sind ausgeschlossen.
3.3 Die Nutzungsbewilligung gilt erst im Fall vollständiger Bezahlung des vereinbarten Aufnahme- und Verwendungshonorars als erteilt.
3.4 Grundsätzlich gilt, dass die Auftragnehmerin die Bilder für eigene Zwecke (z.B. Musterfotografien für andere Interessenten) sowie für die betriebseigene Website verwenden darf.
4. Leistung und Gewährleistung
4.1 Es kann in keinem Fall unentgeltlich gearbeitet werden.
4.2 Mit Erteilung des Auftrages erkennt der Auftraggeber die Bildauffassung und Gestaltung des Auftragnehmers ausdrücklich an.
4.3 Der Auftragnehmer wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Der Auftragnehmer kann den Auftrag auch – ganz oder zum Teil – durch Dritte (Labors etc.) ausführen lassen. Sofern der Auftraggeber keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist der Auftragnehmer hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, des Aufnahmeorts und der angewendeten optisch-technischen (fotografischen) Mittel. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar.
4.4 Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet. Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
4.5 Alle Beanstandungen müssen längstens innerhalb von 20 Tagen nach Lieferung schriftlich und unter Vorlage aller Unterlagen erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als auftragsgemäß erbracht.
4.6 Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Auftraggeber nur ein Verbesserungsanspruch durch den Auftragnehmer zu. Ist eine Verbesserung unmöglich oder wird sie vom Auftragnehmer abgelehnt, steht dem Vertragspartner ein Preisminderungsanspruch zu. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellungen gelten nicht als erheblicher Mangel.
4.7 Der Fotograf haftet nicht für eine verzögerte oder gar nicht erfolgende Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem vorliegenden Vertrag in Folge von Gründen, Ereignissen oder anderen Angelegenheiten, die außerhalb seines zumutbaren Einflussbereichs liegen (höhere Gewalt nach deutscher Rechtsprechung).
5. Zahlungsvereinbarung
5.1 Die Zahlungsvereinbarung wird jeweils im Vertrag geklärt.
5.2 Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung steht dem Auftragnehmer ein Honorar nach seinen jeweils gültigen Preislisten zu.
5.3 Im Zuge der Durchführung der Arbeiten vom Auftraggeber gewünschte Änderungen gehen zu seinen Lasten.
5.4 Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, ist in jedem Fall die Hälfte der vereinbarten Summe als Auftragsreservierunsgsgebühr zzgl. tatsächlich entstandener Kosten fällig.
6. Datenschutz
6.1 Der Auftraggeber stimmt der Nutzung und Verarbeitung seiner persönlichen / angegebenen Daten ausdrücklich zu, sofern Sie nur im Sinne der Geschäftsabwicklung benutzt werden. Die Daten werden teilweise zur internen Nutzung gespeichert und hierbei selbstverständlich vertraulich behandelt. Ausnahmen sind die Weitergabe von Daten an Dritte (Labor etc.), sofern es für den Auftrag notwendig ist. Eine unterzeichnete Ausführung der Datenschutzerklärung von Heiko Hellmann Fotografie wird dem Kunden ausgehändigt und dem Vertrag beigelegt. Heiko Hellmann Fotografie agiert im Rahmen des Auftrages als Künstler nach Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) und nicht als Daten Verarbeiter.
Gesetzestext des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/BJNR000070907.html
Der Auftraggeber hat bei Beauftragung von Heiko Hellmann Fotografie dafür Sorge zu tragen, dass alle Personen die nicht als Auftraggeber im Vertrag genannt sind, die im Rahmen von Großveranstaltungen mit mehreren Personen (Hochzeiten, Events, Gruppenaufnahmen), über die Anfertigung und Verarbeitung von Fotografien am Veranstaltungstag informiert sind und im Sinne der DSGVO belehrt wurden.
7. Angebote
7.1 Das Angebot des Auftragnehmers in Flyern, Prospekten und Anzeigen ist freibleibend und unverbindlich. Maßgeblich ist der jeweils geltende Vertrag, das erstellte Angebot bzw. die Preise auf der betriebseigenen Website zum Zeitpunkt des Vertragabschluss. Der Vertrag kommt schriftlich zu Stande und ist erst nach der Unterschrift beider Vertragsparteien gültig.
7.2 Durch den Auftragnehmer erstellte Angebote und Kostenvoranschläge behalten für 10 Tage ihre Gültigkeit. Die Auftragserteilung erfolgt in der Regel durch eine schriftliche Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber.
8. Lieferbedingungen / Lieferverzug
8.1 Lieferbedingungen und -zeit werden jeweils im Vertrag geklärt.
8.2 Der Versand aller Lieferungen erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers und sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers
8.3 Für Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund Lieferverzögerung durch Dritte (Fremdleistung) haftet nicht der Auftragnehmer sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
8.4 Für Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, wie Naturkatastrophen, Streiks o. ä., sowie durch Beschaffungs- oder Fabrikationsstörungen, hat der Auftragnehmer nicht einzustehen. In solchen Fällen ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass Schadensersatz seitens des Auftraggeber gefordert werden kann.
9. Zahlungsbedingungen / Zahlungsverzug
9.1 Zahlungsbedingungen werden jeweils im Vertrag geklärt. Falls nicht, gilt Bezahlung nach Rechnungserhalt innerhalb von 14 Tagen.
9.2 Die Preise des Auftragnehmers, wenn nicht gesondert vereinbart, gelten inklusive Verpackung und Versand.
9.3 Der Auftraggeber kommt in Zahlungsverzug, wenn er im Fall der Vorkasse oder Lieferung / Leistung gegen Rechnung die von ihm geschuldete Zahlung trotz Mahnung innerhalb der vorgegeben Frist ganz oder teilweise nicht leistet.
10. Gerichtsstand
10.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Betriebssitz des Vertragnehmers. Im Fall der Sitzverlegung können Klagen am alten und am neuen Betriebssitz anhängig gemacht werden.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland.
Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkten, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft.
11.2 Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
11.3 Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
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Stand 25.05.2018